Welche Ausweise benötige ich?

  • In den Niederlanden können Vergnügungsschiffe bis zu 15 m Länge, welche keine höhere Geschwindigkeit als 20 km/h erreichen, ohne Führerschein gefahren werden.
  • In Belgien, in Frankreich und in Deutschland sind für die Schiffs­kategorien, die uns hier interessieren, Ausweise notwendig, welche die Fähigkeit des Inhabers belegen, ein Schiff steuern zu können.
  • Aufgrund des schweizerischen Führerausweises für Schiffe mit Maschinenantrieb (Kategorie A) stellen die zuständigen kantonalen Schifffahrtsämter ein «Internationales Fähigkeitszeugnis für Führer von Vergnügungsfahrzeugen» (International certificate for pleasure craft operators) aus. Dieses ist gemäss Resolution Nr. 40 der «Economic Commission For Europe Inland Transport Committee» der UNO international anerkannt. Allerdings Muss auf dem Ausweis vermerkt sein, dass er konform zur UN/ECE-Resolution Nr. 40 ist. Dieser Ausweis gilt in Frankreich, Belgien und den Niederlanden für Schiffe bis 25 m.

    Internationales Zertifikat

    Internationales Zertifikat für Führer von Sport- und Freizeitschiffen

  • Für Deutschland gilt folgendes: Der schweizerische Schiffsführerausweis bzw. der darauf basierende Internationale Schiffsführerausweis berechtigen ab 1. Mai 2017 dazu, ein Fahrzeug mit einer Länge bis zu 20 m auf deutschen Binnenwasserstrassen zu führen. Bis 1. Mai gilt dies nur bis zu einer Schiffslänge von 15 Meter.Was ist zu tun, wenn man ein Schiff über 20 m in Deutschland führen will?
    • Man kann den Sportbootführerschein E erwerben.
    • Beherrscht man die Grundbegriffe der niederländischen Sprache, so ist der niederländische «klein vaarbewijs I» eine gute Möglichkeit. Dieser ist nach deutschem Recht kein Sport­boot­führer­schein im klassischen Sinne. Er zählt bereits zur Kategorie «Patent» und damit zur Berufsschifffahrt. Dieses Patent ist, anders als der Sportbootführerschein, nicht von der Staatsbürgerschaft abhängig. Im Bereich der Zusammenarbeit zwischen den Anrainerstaaten des Rheins (Zentralkommission für den Rhein) wurde dieses Patent als gleichwertig zum «Sportbootpatent Rhein» anerkannt. Ferner hat Deutschland dieses Patent als gleich­wertiges Patent zum «Sport­schiffer­zeugnis» auf den übrigen Binnen­wasser­strassen anerkannt.
      Klein Vaarbewijs I

      Klein Vaarbewijs I

      Zu beachten ist, dass für Schiffe über 20 Meter Länge (bis 1. Mai 2017: 15 Meter) für folgende Binnenwasserstrassen ein Streckenpatent erforderlich ist:

      • Elbe von km 0,0 (Schöna) bis km 607,50 (Obere Grenze des Hamburger Hafens)
      • Weser von km 0,0 (Hann.-Münden) bis km 204,45 (Minden) – Oberweser
      • Donau von km 2249,00 (Vilshofen) bis km 2327,72 (Straubing)
      • Untere Havel-Wasserstrasse von km 68,0 (Plaue) bis km 145,8 (Havelberg)
      • Oder von km 542,4 (Ratzdorf) bis km 704,1 (Widuchowa)
      • Saale von km 0,0 (Mündung in die Elbe) bis km 19,50 (Unterer Vorhafen Schleuse Calbe)

    Einzelheiten dazu siehe unter
    https://www.elwis.de/Schifffahrtsrecht/Patente/Berufsschifffahrt/index.html

    Elbe-Streckenpatent

    Elbe-Streckenpatent

  • Bezüglich Sprechfunk ist die gesetzliche Situation im Umbruch. Zurzeit sind Führer von Schiffen über 15 m Länge verpflichtet, eine UKW-Station, über 20 m Schiffslänge zwei UKW-Stationen an Bord zu haben. Die Tendenz geht dahin, dass möglichst alle Schiffe mit Sprechfunk ausgerüstet sind. Erwerben Sie zur Sicherheit den «UKW-Sprech­funk­ausweis für den Binnen­schiff­fahrts­funk». Zuständige Behörde ist das BAKOM, Kurse veranstaltet der Schweizerische Schleusen­schiffer­klub (Siehe unter «Links»).
  • Ihr Funkgerät bezw. Ihre Funkgeräte müssen über einen ATIS-Code (Automatic Transmitter Identification System) verfügen. Ferner benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde (In den Niederlanden die Telecom in Groningen), die Funkstation(en) zu betreiben.
  • Für Schiffe ab 20 m ist in den Niederlanden ab 2015 auf allen Binnen­gewässern ein AIS (Automatic Information System, eine Art Trans­ponder) vorgeschrieben.
  • Für Ihr Schiff benötigen Sie einen Eigentumsnachweis. Das kann ein Flaggenzertifikat sein, ein ICP (International Certificate for Pleasure Craft) oder ein Eintrag im niederländischen Schiffskataster. Wir haben ein ICP und ein Katasterdokument.
  • Neuere Schiffe benötigen den Nachweis der bezahlten Mehrwertsteuer.
  • Ist Ihr Schiff länger als 20 m, so benötigen Sie ein Europäisches Zertifikat, wonach Ihr Schiff den Technical Requirements for Inland Waterway Vessels (TRIWV) entspricht. Ist das ein Grund, nur ein Schiff unter 20 m zu kaufen? Aus zwei Gründen nicht:
    • Die Tendenz geht dahin, die Zertifizierungs-Pflicht auf Schiffe über 15 m Länge auszudehnen.
    • Was ist Ihnen lieber: Ein nicht zertifiziertes Schiff von 19.9 m oder ein zertifiziertes Schiff von 21 m, das allen massgeblichen Vorschriften entspricht?